Die Bauherrenhaftpflichtversicherung ist eine Pflicht für jeden Bauherrn in Deutschland. Der Grund ergibt sich hierbei aus § 82 BGB, wonach der Bauherr für alle Schäden auf seiner Baustelle mit seinem gesamten privaten Vermögen haftet. Dabei kann sich der Bauherr nicht durch Schilder wie „Vorsicht Baustelle – Betreten verboten“ von der Sorgfaltspflicht und ... [weiterlesen...]