Die Bauherrenhaftpflichtversicherung ist eine Pflicht für jeden Bauherrn in Deutschland.

Der Grund ergibt sich hierbei aus § 82 BGB, wonach der Bauherr für alle Schäden auf seiner Baustelle mit seinem gesamten privaten Vermögen haftet.

Dabei kann sich der Bauherr nicht durch Schilder wie „Vorsicht Baustelle – Betreten verboten“ von der Sorgfaltspflicht und daher der Haftung befreien. Der Bauherr hat also für die Vermeidung von Schäden an Dritten zu sorgen.

Der Bauherr obliegt der Sorgfaltspflicht, Verkehrssicherungspflicht und natürlich noch den Überwachungspflichten – schließlich gehen von einer Baustelle ja explizit Gefahren aus.

So hilft die Bauherrenversicherung zum Beispiel wenn nach Feierabend kleine Kinder heimlich auf der Baustelle spielen und sich dabei verletzten. Ist das Grundstück nicht umfassend gesichert gewesen würde der Bauherr mit seinem gesamten Kapital haften.

Daneben gibt es noch weitere Versicherungen die den Bauherrn unterstützend und um die Bauherrenversicherung ergänzen. So gibt es die Bauwesenversicherung – auch Bauleistungsversicherung, bzw. Hausbauvollkaskoversicherung genannt – die Schäden durch Unwetter wie Sturm und Hagel abdeckt. Auch werden hier Schäden durch Diebstahl von Materialien gedeckt.

Die Feuerrohbauversicherung wird von Banken oftmals zusätzlich zur Bauherrenhaftpflichtversicherung gefordert, wenn das Haus auf Kredit finanziert wird. Die Feuerrohbauversicherung sichert Schäden gegen Explosion und Blitzschlag, sowie Brand ab wenn Gebäude bereits fertig gestellt sind.

Auch gibt es noch die Bauhelferversicherung. Diese wird nötig wenn das Haus in Eigenregie mit Freunden gebaut wird und die Helfer mehr als 39 Stunden geholfen haben. Dadurch sind die Helfer bei einem Unfall geschützt. Die Bauherrenversicherung würde diese Personenschäden nicht übernehmen.

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung muss übrigens sowohl bei Neubauten, als auch Umbauten von alten Gebäuden sowie Sanierung- und Umbauarbeiten gewählt werden.





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